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Ansprechpartner Ion Ginu
Herrnstrasse 38 // 63674 Altenstadt bei Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)60 479 853 392 // Fax: +49 (0)60 479 854 474

Gebrauchtwagenhandel

1. Geltungsbereich

1.1. Die Leistungen des Gebrauchwagenverkäufers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeine Geschäftsbedingungen erbracht.
Diese gelten mithin auch für künftige Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Der Verkäufer erbringt seine Leistung ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Gebrauchwagenhändlers.

1.3. Der Verkäufer behält sich vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden durch den Betreiber in dessen Geschäftstelle usw. bekannt gegeben und nach Ablauf einer angemessenen Frist von 7 Tagen wirksam.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag mit dem Gebrauchwagenhändler kommt durch die Einigung beider Parteien, im Zweifel durch die schriftliche Bestätigung des Gebrauchwagenhändlers, zustande.

2.2. Der Käufer ist an die Bestellung eines Gebrauchtwagens höchstens bis 5 Tage gebunden.

2.3. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Frist bestätigt oder die Lieferung ausführt.

2.4. Der Gebrauchwagenhändler muss das Angebot schriftlich bestätigen.

2.5. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung / das Angebot zum Kauf eines Gebrauchtwagens nicht annimmt.

3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers/ des Käufers aus dem Kaufvertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gebrauchtwagenhändlers.

4. Zahlung

4.1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. Sofort zur Zahlung fällig.

4.2. Gegen Ansprüche des Gebrauchtwagenhändlers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

4.3. Zahlungsmodalitäten: Überweisung oder in Bar.

5. Lieferung und Lieferverzug

5.1. Liefertermine und Fristen die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.

6. Abnahme

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 5 Tagen ab Zugang Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Gebrauchwagenhändler von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen ( 15% Vertragsstrafe )

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Gebrauchtwagenhändler aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

7.2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-recht, Sondervermögen oder ein Unternehmer , der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.

7.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

7.4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.

8. Export Verkauf Netto Nach § 6 und 6a ab1 UstG

8.1. Umsatzsteuerbefreite Lieferung innerhalb der EU nach § 6a ab 1 UstG Laut Finanzrechtsprechung sind Regeln zu beachten
- Gewerbeanmeldung der ausländischen Firma
- Passkopie des Inhabers oder Geschäftsführers
- Nachweis über die Anmeldung /Versteuerung von bereits importierten Fahrzeugen
- Zusammenfassende Meldung oder Intrastaat, nicht älter als 6 Monate
- Zahlung des Kaufpreises ausschließlich per Überweisung vom Firmenkonto der abnehmenden Firma.
- Original Vollmacht für den Abholer oder Kopie des Speditionsauftrags.

8.2. Bei 3 Land Lieferung nach § 6 UstG wird die volle Kaution, in Höhe der Gesetzlichen MwSt hinterlegt. Bis zum Ausgangsvermerk über die Ausfuhrerteilung. Kautionsrückzahlungen sind Max 6 Monate nach Vertragsabschluß vom Käufer geltend zu machen.

9. Sachmängelhaftung

9.1. Ansprüche des Bestellers/Käufers wegen Sachmängeln gilt die gesetzliche Frist von 6 Monaten.

9.2. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Händlern, Gewerbetreibenden und selbstständigen Kaufleuten ist die Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Im Zweifel wird eine gewerbliche Tätigkeit bei einer der genannten Vertragsparteien widerleglich vermutet.

9.3. Bei arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehenden Ansprüche nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt.

9.4. Etwaige Reklamationen sind sofort bei Übernahme des Fahrzeugs schriftlich festzuhalten da später erfolgte Reklamationen keine Berücksichtigung finden.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2. Eine Änderung der Klausel 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12. Gerichtstand der Firma b2b Automobile

Geschäftsinhaber Ion Ginu
60389 Frankfurt am Main